Änderung des Verpackungsgesetzes
Zum 01.07.2022 erfolgen Änderungen für Deutschland durch die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG), die sich unter anderem auch auf sogenannte Serviceverpackungen beziehen. In deren Folge müssen Sie sich als Shopbetreiber:in bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (LUCID) registrieren, wenn Sie Serviceverpackungen verwenden.
Was sind Serviceverpackungen?
Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst bei Ihnen am Standort mit Waren befüllt werden, um die Übergabe an Endverbraucher:innen zu ermöglichen. In unserem Falle handelt es sich um die Coffee-to-go Becher. Hierbei ist es egal, ob der Befüllvorgang durch das Shoppersonal oder durch die Endverbraucher:innen selbst erfolgt.
Pflicht zur Systembeteiligung
Servicepackungen müssten eigentlich durch die Shopbetreiber:innen an einem Entsorgungssystem lizenziert werden. Das Gesetz sieht hierbei aber eine Ausnahmeregelung vor: Die Lizenzierungspflicht kann an den Lieferanten delegiert werden. CUP&CINO liefert nur Serviceverpackungen an Sie aus, die entsprechend des VerpackG bereits lizenziert sind. Für Serviceverpackungen, die Sie bei CUP&CINO kaufen, müssen Sie sich daher um die Lizenzierung nicht mehr kümmern. Trotzdem besteht aber die Registrierungspflicht Ihrer Verkaufsstelle zum 01.07.2022.
Was ist für Sie als Shopbetreiber:in zu tun?
Sie müssen sich registrieren! Registrieren bedeutet, dass Sie für sich/Ihre Verkaufsstelle(n) zunächst einen Account für das Verpackungsregister LUCID auf der Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister erstellen (www.verpackungsregister.org). Wichtig: Sie müssen bei den Angaben der Verpackungsarten ein Häkchen in der Checkbox „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“, also bereits durch den Lieferanten registrierte Verpackungen, setzen.
Auf der Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister finden Sie auch ein Erklärvideo, das Ihnen bei der Durchführung der einzelnen Schritte hilft.