
Wichtige Information!
Sicher haben Sie auch schon von der, durch den Bundestag beschlossenen, Mehrwegpflicht gehört. Ab dem 01.01.2023 sind alle sogenannten „Letztvertreibenden” dazu verpflichtet, ihre Produkte nicht nur in Einweg, sondern zusätzlich auch in einer Mehrwegalternative anzubieten (§33, §34 VerpackG2)
- Maja Brautmeier
- 14. Dez 2022
- News, Produkte
Inhaltsverzeichnis
CUP&CINO Mehrweg-Pfandsystem
Gerne möchten wir Ihnen unser neues Mehrwegpfandsystem von CUP&CINO vorstellen. Nutzen Sie das durchdachte Konzept und Sie brauchen sich keine Sorgen mehr über diese neue Herausforderung machen. Bei der Entwicklung unseres Systems waren uns zwei Dinge besonders wichtig: Für Sie soll es einfach und profitabel sein. Für Ihre Gäste soll das Geschmackserlebnis von hochwertigen Kaffeespezialitäten zu jederzeit an erster Stelle stehen. Dies garantieren wir mit unseren Keramik-Mehrwegbechern!

Mehrwegbecher bestellen
Die modernen Mehrwegbecher bestehen aus hochwertigem Porzellan und sind in 12oz und 20oz erhältlich. Die Silikonbanderole in der Mitte schützt die Hände vor Hitze.
Bestellen Sie die CUP&CINO Mehrwegbecher direkt im SHOP.
Mit einigen wenigen Ausnahmen sind „Letztvertreibende” alle Betriebe, die Produkte wie Kaffeespezialitäten zum Mitnehmen anbieten. Von dem Gesetz ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse oder Kioske, in denen insgesamt maximal fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80m² haben. In diesen Fällen muss es dem Kunden jedoch möglich sein, einen eigenen Mehrwegbecher zu nutzen. Nachzulesen ist das vollständige Gesetz mit allen Einzelheiten im Verpackungsgesetz.
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